Baurecht und
Architektenrecht

Ich vertrete Sie sowohl in Fragen zum privaten wie zum öffentlichen Baurecht.

Im Baurecht wird zwischen privatem Baurecht und öffentlichem Baurecht unterschieden.

Privates Baurecht und Architektenrecht

Das private Bau- und Architektenrecht regelt die Planung, Herstellung und Durchführung von Bauwerken. Geregelt werden die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren als Auftraggebern und den Unternehmern wie Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerkern als Auftragnehmer.

Gesetze hierzu beziehungsweise Rechtsgrundlagen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B). Die Vergütung der Leistungen erfolgt nach Werkvertragsrecht und bei Architekten und Ingenieuren nach der Honorarverordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI).

Öffentliches Baurecht

Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht (BauGB) regelt die flächenbezogenen Anforderungen an Bauvorhaben und schafft die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung und Nutzung einzelner Grundstücke. Ziel des Bauplanungsrechts ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.

Geregelt wird insbesondere wie ein Grundstück bebaut werden kann. Grenzen der Bebauung, Dichte der Bebauung und nicht zuletzt die Nutzung der Bebauung sind wesentliche Bestandteile des Bauplanungsrechts.

Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht Berlin (BauO Bln) befasst sich mit den baulich technischen Anforderungen an ein konkretes Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die typischerweise von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen.

Kooperation

Bei Sachverständigenfragen arbeite ich seit vielen Jahren mit dem Bauingenieur Herrn Dipl.-Ing. Fabian Pahlow als Sachverständigen zusammen.

Familienrecht und Allgemeines Zivilrecht