Allgemeines Zivilrecht /
Familienrecht

Neben dem Baurecht berate und vertrete ich meine Mandantinnen und Mandanten bei Rechtsfragen zum Allgemeinen Zivilrecht und zum Familienrecht.

Familienrecht

Das Familienrecht als Teil des bürgerlichen Rechts regelt die Rechtsbeziehungen der Familienangehörigen untereinander, wie Fragen zum Unterhaltsrecht, Umgangs- und Sorgerecht, Scheidungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Zugewinn- und Versorgungsausgleich.

In familienrechtlichen, oft auch existenziellen Fragestellungen, ist es mir ein Anliegen, Hilfestellung zu geben. Als Ihre Rechtsanwältin engagiere ich mich dafür, für Sie eine rechtlich tragfähige, individuell angepasste und persönlich annehmbare Lösung zu finden.

Allgemeines Zivilrecht

In Fragen des allgemeinen Zivilrechts berate ich Sie allumfassend insbesondere zu
• Vertraglichen Streitigkeiten (z.B. Kaufverträge, Werkverträge)
• Durchsetzung von Ansprüchen
• Schadensersatzforderungen / Schmerzensgeld
• Rechtliche Fragen rund um Wohneigentum (Gesetz über das Wohnungseigentum)

Philosophie und Strategie